Bei Annullierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der bezahlte Betrag, nach Abzug der Verwaltungskosten in Höhe von CHF 60.00, zurückerstattet. Keine Rückerstattung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. „Early bird“ Einschreibungen müssen in dem auf dem Einschreibeformular angegebenen Zeitrahmen beglichen werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung automatisch auf den aktuellen Preis abgeändert. Das Nichterscheinen eines eingeschriebenen Teilnehmers wird mit CHF 60.00 Verwaltungskosten berechnet. Der Gerichtsstand ist Lausanne.
Im Falle eines Veranstaltungsverbotes durch das BAG aufgrund der Pandemie wird der gezahlte Betrag abzüglich 5% für Verwaltungskosten zurückerstattet.